Eine Definition für das Immobilienrecht als solche gibt es nicht. Jedoch kann man sagen, dass es sich um Immobilienrecht handelt, sofern rechtliche Aspekte behandelt werden, die mit einer Immobilie zu tun haben. Eine Immobilie lässt sich als ein unbewegliches Sachgut, sprich ein Grundstück oder ein Haus, definieren.
Das Immobilienrecht lässt sich in das öffentliche und private Recht aufteilen. Das öffentliche Immobilienrecht beschäftig sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den Eigentümern und Bauherren auf der einen Seite und den staatlichen Einrichtungen und der Allgemeinheit auf der anderen Seite. Das private Immobilienrecht regelt hingegen wie der Name schon sagt die Rechtsbeziehungen unter den Privatpersonen selbst.
Zu den privatrechtliche Vorschriften zählen die
- des Immobilienkaufvertragsrechts,
- des Beurkundungsgesetzes,
- des Erbbaurechtgesetzes,
- der Grundbuchordnung,
- des Maklerrechts (BGB),
- des Wohnungsvermittlungsgesetzes,
- des Wohnraummietrechts,
- der Makler- und Bauträgerverordnung,
- des Gewerberaummietrechts,
- der Betriebskostenverordnung,
- des Pachtrechts und
- die des Wohnungseigentumsgesetzes.
Zu den öffentlich- rechtlichen Vorschriften gehören die des Maklerrechts (GewO), des Baugesetzbuches, der Landesbauverordnungen der Länder, der Energieeinsparverordnung und die des Steuerrechts.
Diese Seite soll Ihnen die Grundzügen das Immobilienrecht näher bringen und aufzeigen, welche Aspekte bei dem Bau, dem Kauf, der Vermittlung und dem Verkauf einer Immobilie zu beachten sind.