Öffentliches Immobilienrecht

Unter das öffentliche Immobilienrecht fallen die Rechtsbeziehungen zwischen den Eigentümern / Bauherren zu der Allgemeinheit / den staatlichen Einrichtungen. Zu den Vorschriften des öffentlichen Immobilienrechts gehören z.B.

  • Das Baugesetzbuch (BauGB): Hier werden Bestimmungen über die städtebauliche Entwicklung und Ordnung getroffen und die Instrumente definiert, die für die städtebauliche Entwicklung zur Verfügung stehen.
  • Landesbauordnungen: Auch die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer enthalten Bestimmungen zur Bebauung von Grundstücken. Dazu gehören z.B. Anforderungen an die Bauausführung und an Bauprodukte, Regelungen über Rettungswege, notwendige technische Gebäudeausrüstung oder Anforderungen an Stellplätze für Fahrzeuge.
  • Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist festgesetzt, dass bis zum Jahr 2020 mindestens 14 % des Bedarfs an Wärme- und Kälteenergie von Gebäuden durch erneuerbare Energien abgedeckt werden sollen. Bei Neubauten greift deshalb die Pflicht, die Energieversorgung zu einem bestimmten Anteil durch erneuerbare Energien zu gewährleisten. Diese Pflicht gilt bei einer Nutzfläche, die mehr als 50 Quadratmeter beträgt.
  • Die Energieeinsparverordnung (EnEV): Durch diese Verordnung sollen möglichst energiesparende Verhältnisse bei Neubauten oder Sanierungen geschaffen werden.
  • Das Maklerrecht / Die Gewerbeordnung: Die Gewerbeordnung bestimmt, dass Immobilienmakler eine Gewerbeerlaubnis benötigen. Diese soll dem Nachweis der Seriosität dienen und sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen beantragt werden.
  • Das Steuerrecht: Bei Immobilientransaktionen spielt insbesondere das Grunderwerbsteuergesetz eine Rolle, welches bestimmt, dass eine Grunderwerbsteuer bei Immobiliengeschäften anfällt. Auch die Einkommensteuer bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien ist im Steuerrecht relevant.