Das private Immobilienrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Dazu gehören z.B.
- Immobilienkaufvertragsrecht: Dieser Bereich ist hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Hier wird beispielsweise festgelegt, dass ein Kaufvertrag über ein Grundstück beurkundet werden muss oder dass die Einigung über den Übergang des Eigentums im Grundbuch dokumentiert werden muss.
- Maklerrecht: Auch das Maklerrecht ist im BGB geregelt und wird durch Rechtsprechung fortentwickelt. Ein Makler ist dabei der Partner vom Käufer oder Veräußerer einer Immobilie. Im BGB wird unter anderem geregelt, dass bei einem Kauf eine Erfolgsprovision an den Makler nur dann zu zahlen ist, wenn der Kauf durch die Vermittlung des Maklers zustande kam.
- Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG): Dieses Gesetz regelt die Tätigkeit von Maklern für die Vermittlung von Verträgen über Wohnraum. Es regelt dabei insbesondere, welche Tätigkeit ein Wohnungsvermittler ausübt, in welcher Höhe und wann Provisionen zulässig sind oder wie Wohnangebote formell aussehen müssen. Des Weiteren ist darin geregelt, dass eine Maklerprovision nur bei erfolgreicher Vermittlung eines Mieters gezahlt werden muss. Zudem findet sich im Wohnungsvermittlungsgesetz das sog. Bestellerprinzip, welches besagt, dass die Maklerprovision nur vom Vermieter zu bezahlen ist, sofern er es war, der den Makler beauftragt (bestellt) hat.
- Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV): Durch diese Verordnung soll der Auftraggeber davor geschützt werden, mit unseriösen Gewerbetreibenden zusammenzuarbeiten, indem den Gewerbetreibenden, die Tätigkeiten nach § 34c I GewO ausüben, unter anderem Buchführungspflichten, Aufzeichnungs- und Informationspflichten oder Anzeigepflichten auferlegt werden.
- Mietrecht: Im Mietrecht lassen sich Vorschriften über die mögliche Ausgestaltung von Mietverhältnissen finden. Das Mietrecht ist in den §§ 535 ff. BGB geregelt.
- Grundbuchordnung: Im Grundbuch werden sämtliche Rechte und Pflichten, die ein Grundstück betreffen, eingetragen. Welche Inhalte genau in das Grundbuch einzutragen sind, wird durch die Grundbuchordnung (GBO) bestimmt. Dazu gehören z.B. die Grundschuld oder etwaige Wegerechte.